Vermögenswirksame Leistungen sind mehr als nur eine Geldzuwendung des Arbeitgebers. So werden sie vom Staat auch durch die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie gefördert. Dadurch vermehrt sich das angelegte Geld, das der eigenen Zukunftssicherung dient, ohne dass selbst große Geldbeträge aufgewendet werden müssen. Im Folgenden stellen wir Ihnen das Wesentliche zu vermögenswirksamen Leistungen vor.

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Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen werden in der Regel tariflich geregelt. Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten kommen dabei in ihren Genuss, freie Mitarbeiter, Selbständige und Rentner nicht. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte vermögenswirksame Leistungen oft nur anteilig und in der Probezeit ist man häufig von ihnen ausgeschlossen.

Zum Erhalt vermögenswirksamer Leistungen ist ein spezieller Sparplan (Laufzeit sechs Jahre, anschließende Sperrfrist maximal ein Jahr) abzuschließen. Mögliche Anlageformen sind der Banksparplan, der Bausparvertrag, der Aktienfondssparplan und die Tilgung eines Bausparkredits sowie die betriebliche Altersvorsorge. Für alle Produkte mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge sind Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Der Arbeitgeberanteil wird direkt besteuert und der Arbeitnehmeranteil ist aus dem Nettolohn zu entrichten. Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie werden dagegen nicht besteuert. Die Voraussetzungen für die staatliche Förderung vermögenswirksamer Leistungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst. Bei Ehepaaren sind alle Beträge zu verdoppeln:

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Die betriebliche Altersvorsorge wird weder durch die Arbeitnehmersparzulage noch durch die Wohnungsbauprämie gefördert.