In der jährlichen Einkommensteuererklärung erklärt der Steuerpflichtige seine Einkommensverhältnisse des Jahres gegenüber dem Finanzamt. Auf Grundlage der Einkommensteuererklärung werden Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag festgesetzt.

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Die Einkommensteuererklärung umfasst stets den Mantelbogen, in den allgemeine Angaben zur Person, zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie haushaltsnahen Aufwendungen einzutragen sind. Der Mantelbogen für unbeschränkt Steuerpflichtige ist das Formular ESt 1 A. Die Einkünfte des Steuerpflichtigen und weitere einkommensteuerrelevante Angaben werden in den Anlagen der Einkommensteuererklärung erfasst.

Für die sieben Einkunftsarten gibt es jeweils eine Anlage zur Einkommensteuererklärung:

  • Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Anlage L: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Anlage S: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Anlage SO: sonstige Einkünfte
  • Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Im folgenden ABC beschreibe ich kurz die weiteren Anlagen.

Anlage 34a

Bei der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG wird der nicht entnommene Gewinn von Einzelunternehmern und Mitunternehmern einer Personengesellschaft begünstigt.

Anlage 7g

Zeichnet die in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG auf.

Anlage AUS

Beschäftigt sich mit den ausländischen Einkünften und Steuern.

Anlage AV

Mit der Anlage AV kann für Riester-Rentenverträge die Prüfung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge beantragt werden.

Anlage EÜR

In der Anlage EÜR sind Gewinne, die durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden, zu erfassen.

Anlage FW

In diesem Steuerformular können Steuervergünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragt werden.

Anlage Kind

Um Kinder steuerlich zu berücksichtigen, müssen Eltern für Ihre Kinder die Anlage Kind ausfüllen.

Anlage K

In dieser Anlage können Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf übertragen werden.

Anlage R

Die Anlage R zur Steuererklärung verlangt das Finanzamt bei Einkünften aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen.

Anlage U

Dieses Formular dient der Erfassung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen bzw. dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben.

Anlage Unterhalt

Hierin werden Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen erfasst.

Anlage VL

Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen sind in der Anlage VL einzutragen.

Anlage Vorsorgeaufwand

In der Anlage Vorsorgeaufwand sind Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben anzusetzen. Neben den Beiträgen zur Altersvorsorge können auch Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zu Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen (unter bestimmten Voraussetzungen) Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen geltend gemacht werden.

Anlage Zinsschranke

Die Anlage Zinsschranke nimmt die für die Anwendung der Zinsschranke nach § 4h EStG erforderlichen Daten auf.