NRW schätzt den Steuerausfall durch falsche Kassen auf über 5 Milliarden Euro pro Jahr.

Folgen für die Kassen

Unter Kassen werden hier sowohl Registrierkassen als auch Kassenbücher und -berichte verstanden.

  • Wegen dem hohen Steuerausfall, hat den Gesetzgeber die Auflagen verschärft.
  • Zudem hat er das Instrument der Kassennachschau eingeführt.
  • Die Finanzverwaltung hat in den GoBD die Kasse thematisiert.
  • Außerdem ist die Übergangsfrist der Kassen-Richtline zum Jahreswechsel ausgelaufen. Jetzt müssen diese die Mindestauflagen der GDPdU und später der GoBD erfüllen.

Die Betriebsprüfung in NRW hat die Kassen schon länger im Fadenkreuz. In Bayern sind wir anfangs davon verschont geblieben. Mittlerweile ist die Schonfrist aber abgelaufen. Jetzt ist das Vorgehen der Finanzverwaltung anderer Bundesländer auch in Bayern angelangt.

Das Vorgehen

Schon bei Beginn einer Prüfung werden formale Mängel gesucht. Dabei wird auf statistische Verfahren, Zeitreihenvergleiche und andere Methoden zurückgegriffen. Besonders betroffen ist das Bargeld-Gewerbe.

Bei Fehlern werden Hinzuschätzungen verlangt. Es drohen Steuernachzahlungen.

Der Betriebsprüfer muss sich inhaltlich kaum mit dem Unternehmen auseinandersetzen. Eine bequeme Art Mehrergebnisse vorzuweisen.

Das ist das Problem, da die Kassenführung keine einfache Aufgabe ist. Denn schnell schleichen sich Fehler ein. Außerdem sind die Auflagen unmenschlich (tägliche Führung, Zählprotokolle, etc.). Wir haben daher eine Top 10 Fehler der Kassenführung entwickelt.

Wir wollen auf  Stolperfallen hinweisen. Nur so lassen sich die Probleme vermeiden. Letztendlich eine Art Steuern zu sparen.