Die Deutsche Regierung hat wegen der CORONA-Krise ein beispielloses Hilfsprogramm auf die Füße gestellt. Eine wichtige Säule dabei sind die Banken, die die notleidenden Unternehmen mit Liquidität versorgen sollen. Zum Beispiel dank einer 90 %igen Haftungsfreistellung. In der Praxis wurden aber gerade die durch Corona angeschlagenen Unternehmen mit einer Ablehnung enttäuscht.

Die Förder-Darlehen der KfW sollten Unternehmen, die wegen Corona in Schwierigkeiten sind, weiterhelfen. Das konnten sie allerdings in vielen Fällen nicht, weil sie dort nicht ankamen. Denn nicht nur dass die Banken:

  1. 10 % des Risikos tragen mussten, 
  2. sie waren auch dazu verpflichtet eine bankübliche Prüfung der Fälle vorzunehmen.

Zwar dürfen sie bis 3 Millionen Euro über die Ausgabe der Darlehen entscheiden, in bestimmten Branchen war ihnen aber das Risiko zu hoch. Eine Vergabe des Förder-Darlehens wurde daher verwehrt. Die Presse machte auf diese Fälle aufmerksam. Der Bundeswirtschaftsminister war von diesem Vorgehen der Banken enttäuscht.

Allerdings muss man auch die Perspektive der Banken verstehen, die seit der Finanzkrise sehr strengen Anforderungen bei der Kreditvergabe unterlagen. Ein weiteres Problem stellte die EU dar, die lediglich eine maximale Laufzeit von 5 Jahren und eine maximal 90%ige Risikoübernahme gestattete. Die meisten Banken bocken bis dato, die EU nicht!

Am Freitag kam das OK aus Brüssel. Es werden Laufzeiten von 10 Jahren und eine 100%ige Haftungsübernahme bei kleineren Unternehmen (Volumen bis 800.000 Euro) gestattet. Nun ist der Gesetzgeber gefragt bei den Programmen nachzubessern und das möglichst schnell. Denn vielen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals. 

Die Woche bleibt also spannend. Unsere Empfehlung im Leitfaden, sich zuerst auf andere Liquiditätsmaßnahmen zu fokussieren, bewährt sich. Mit Spannung erwarten wir Neuigkeiten aus Berlin in der Hoffnung auf ein Happy End in einer schwierigen Zeit. Hoffentlich spielen die Banken mit.

Nach einem internen Papier der Bundesregierung plant diese die neuen Freiheiten wie folgt umzusetzen:

  • 100 % Haftungsfreistellung, Höhe max. 3 Monatsumsätze
  • 11 bis 49 max. 500.000 Euro, >50 max. 800.000 Euro
  • Unternehmen vor 31.12 durften nicht in Schwierigkeiten sein