Die verbindliche Einführung der E-Bilanz wurde im Herbst 2011 um ein weiteres Jahr verschoben. Wir möchten verdeutlichen, dass trotz der teilweise recht lebhaft geführten Diskussionen um die E-Bilanz und späten Umsetzung durch Datev kein Grund zur Panik besteht. Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit diesem Thema beschäftigt und möchten Sie über Hintergründe und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Einführung der E-Bilanz informieren.

Das Projekt „E-Bilanz“ des BMF hat mit einem BMF-Schreiben vom letzten Herbst ein (vorläufiges) Ende gefunden. Für die Praxis hat Datev erst Ende Dezember 2011 einen E-Bilanz-konformen Kontenrahmen herausgegeben, der an die durch die Finanzverwaltung neu eingeführte Taxonomie angepasst ist.

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Betroffen von der elektronischen Abgabe von Steuerbilanzen gemäß § 5b EStG sind grundsätzlich alle bilanzierenden Unternehmen. Die E-Bilanz muss de facto erst für das Wirtschaftsjahr 2013 und damit 2014 an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die bereits erwähnte Taxonomie ist der Grund für eventuell erforderliche Anpassungen in der Buchführung, da die bisherigen Kontenrahmen um ca. 140 neue Konten erweitert werden mussten. Doch das hört sich wesentlich umfangreicher an, als es tatsächlich ist: erste Studien haben gezeigt, dass bei kleineren Unternehmen mit wenig komplexen Geschäftsvorfällen teilweise keine Konten von Umstellungen betroffen sind, bei größeren Unternehmen durchschnittlich ca. 30.

Befürworter einer frühzeitigen Übermittlung finden sich – wenig überraschend – in erster Linie unter Anbietern von Dienstleistungen in Zusammenhang mit der E-Bilanz. Nach unserer Überzeugung sprechen allerdings zahlreiche Gründe gegen eine verfrühte elektronische Übermittlung:

  • Änderungen in Taxonomie und damit auch in den Kontenrahmen sind zu erwarten.
  • Weitere zeitliche Verschiebungen sind nicht unwahrscheinlich.
  • Nach erfolgter Umstellung gibt es kein Zurück mehr.

Daher haben wir uns dafür entschieden, der Panikmache zu trotzen und erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 Taxonomie-konform zu buchen, um dann 2014 die ersten E-Bilanzen zu übermitteln. Bei Mandanten, deren Buchführung wir erstellen, ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen. Unsere selbstbuchenden Mandanten erhalten rechtzeitig im zweiten Halbjahr 2012 Informationen von uns, um eine reibungslose Umsetzung der Regelungen zur E-Bilanz zu gewährleisten.

BMF-Schreiben vom 28.09.2011
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Dieses Dokument bildete vor dem BMF Schreiben die einzige „offizielle“ Informationsquelle. Hier finden sich noch immer spannende Details.
E-Bilanz
Informationen zur Einführung des elektronischen Jahresabschlusses nach § 5b EStG
Elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und der Finanzverwaltung
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