Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale zum 01.01.2013 gehört die alte Lohnsteuerkarte aus Papier endgültig der Vergangenheit an. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Jahressteuergesetz 2013 geschaffen. Arbeitgeber müssen das neue elektronische Abrufverfahren nutzen und die ELStAM-Daten zum Datenabgleich abrufen.

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Einjährige Einführungsphase für Arbeitgeber

Für den Datenabruf braucht der Arbeitgeber nur die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Freiwillig ist die Nutzung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 01.11.2012 möglich, verpflichtend ist das Verfahren grundsätzlich ab 01.01.2013. Allerdings gewährt die Finanzverwaltung eine Kulanzfrist bis 31.12.2013; spätester Umstiegszeitpunkt ist damit die Lohnabrechnung 12/2013.

Sobald ELStAM genutzt wird, verlieren die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die Ersatzbescheinigungen 2011 und 2012 ihre Gültigkeit. Die elektronisch erhaltenen Daten – ob richtig oder falsch – müssen verwendet werden. Es erfolgt keine Rückrechnung auf den 01.01.2013; hierfür ist aber die Einführung einer gesetzlichen Korrekturfrist geplant.

Vereinfachung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben bereits im Herbst 2011 ein Schreiben mit ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhalten. Sie können ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits auch auf der Internetseite Elster abrufen. Dafür ist eine persönliche PIN notwendig, die man nach der Registrierung auf der Internetseite Elster zugeschickt bekommt.

Für Arbeitnehmer gilt, dass Ereignisse, die bei der Meldebehörde registriert werden (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein-/austritt), automatisch in die ELStAM integriert werden. Sie müssen gegenüber dem Finanzamt nur noch tätig werden, wenn sich „die Verhältnisse ändern“ (z. B. Lohnsteuerklassenwechsel). Allerdings sind Arbeitnehmer weiterhin verpflichtet, jährlich Anträge auf Freibeträge neu zu stellen.

Das BMF bereitet derzeit zwei Schreiben zu ELStAM vor, ein Einführungsschreiben und ein allgemeines Anwendungsschreiben.

Update (29.10.2012): Am 02.10.2012 hat das BMF den Entwurf des „Startschreibens zum ELStAM-Verfahren“ veröffentlicht.

Update (11.02.2013): Das BMF hat am 19.12.2012 das Startschreiben zum erstmaligen Abruf und zur Anwendung der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem Kalenderjahr 2013 veröffentlicht.

Update (22.08.2013): Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale am 25.07.2013 neu herausgegeben und am 07.08.2013 ein finales ElStAM-Anwendungsschreiben veröffentlicht.