Seit 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Das Mindestlohngesetz sieht eine Anpassung der Höhe alle zwei Jahre vor, so dass ab 2017 mit einer deutlichen Erhöhung zu rechnen ist.

Zuständig für die Festlegung ist die sog. Mindestlohnkommission, die bis 30.06.2016 über die konkrete Höhe der Lohnuntergrenze ab 2017 entscheiden muss. Eine wesentliche Berechnungsgrundlage ist der Tarifindex, welcher die durchschnittliche tarifliche Stundenlohnentwicklung angibt. Derzeit liegt der Tarifindex bei 3,2% (Anstieg von Dezember 2014 bis Juni 2016), was einem Mindestlohn ab 2017 von 8,77 EUR entspräche. Unter der Berücksichtigung der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst sowie in der Metall- und Elektroindustrie – beide Verträge sind ausverhandelt, wirken sich aber erst im zweiten Halbjahr 2016 aus – würde der Tarifindex bei 4,4% liegen, was einen Mindestlohn von 8,87 EUR zur Folge hätte.

Da sich die Mindestlohnkommission laut Gesetz zwar an der Tarifentwicklung orientiert, gleichzeitig aber auch andere Faktoren (z. B. konjunkturelle Entwicklung) berücksichtigen soll, wird derzeit viel über die tatsächliche Erhöhung gestritten. Dies liegt auch daran, dass die Kommission aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie aus zwei unabhängigen Beratern besteht. Während die Arbeitnehmervertreter eine stärkere Anhebung verlangt als durch die reine Tarifentwicklung vorgegeben, sehen die Arbeitgebervertreter keine Veranlassung, über den Tarifindex hinauszugehen.

Update:

Wie am 28.06.2016 durch die Mindestlohn-Kommission bekannt gegeben wurde, steigt der Mindestlohn zum 01.01.2017 auf 8,84 EUR und liegt damit deutlich über der Mindestgrenze von 8,77 EUR, die von der Arbeitgeberseite gefordert wurde.