Zum 01.01.2013 wurde die GEZ-Gebühr vom Rundfunkbeitrag abgelöst. Auf der einen Seite werden viele Privatpersonen und Unternehmen verstärkt zur Kasse gebeten, auf der anderen Seite vereinfacht sich das Verfahren für die Gebühreneintreiber durch eine weitere Entkleidung des Bürgers. Die neue Regel führt in vielen Fällen zu nicht sachgerechten Ergebnissen und schafft neue Stolpersteine. Dennoch muss man dem deutschen Rundfunkbeitrag zugestehen, dass die Höhe der Gebühr für europäische Verhältnisse nicht unüblich ist.

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird in Deutschland schon lange über Rundfunkgebühren[acp footnote]Nach einer Umfrage erwarten die Beitragszahler steigende Einnahmen durch die Neuregelung: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/180700/umfrage/einnahmensaenderung-bei-fernsehanstalten-durch-neues-gebuehrenmodell.[/acp] finanziert.[acp footnote]Erster Rundfunkbeitrag ab 29. Oktober 1923 für die Funk-Stunde Berlin, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Funk-Stunde_Berlin. Heute sind Hauptnutznießer ARD, ZDF, WDR, SWR und Bayerischer Rundfunk.[/acp] Im fünfzehnten Staatsvertrag wurden die Regeln der deutschen Rundfunkgebühren grundlegend umgestaltet.[acp footnote]Vgl. Rundfunkvertrag: http://www.unternehmen.zdf.de/uploads/media/15.Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf.[/acp] Grundlage der stark typisierenden Neuregelung ist ein Gutachten von Paul Kirchhof.[acp footnote]Vgl. http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1454042/property=download/nid=8236/5envxa/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf.[/acp]
Ab 2012 müssen Privatpersonen pro Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat bezahlen, unabhängig davon, ob überhaupt, welche und wie viele Geräte angeschlossen sind. Autoradios sind nun in diese Abgabe mit inbegriffen. Familien, Wohngemeinschaften sowie unverheiratete Paare können von diesem Modell profitieren. Befreien lassen können sich lediglich gewisse körperlich Benachteiligte, Arbeitslosengeld II-, Sozialhilfe- und BAföG-Empfänger.[acp footnote]Mehr Informationen dazu finden sie auf http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ermaessigung-und-befreiung.shtml.[/acp]

Die Neuregelung schafft neue Stolpersteine für Privatpersonen und entkleidet die Bürger weiter.[acp footnote]Vgl. http://www.pcgameshardware.de/Recht-Thema-241308/Specials/GEZ-Gebuehren-2013-Alle-Aenderungen-1022232/.[/acp] Sie sind verpflichtet relevante Änderung schriftlich mitzuteilen[acp footnote]Vgl. Rundfunkvertrag, § 8 Satz 1.[/acp] oder online zu übermitteln.[acp footnote]Änderungen können sie auch hier online durchführen: https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/aendern/.[/acp] Die Auskunftspflichten dabei sind sehr umfangreich und umfassen zum Beispiel:[acp footnote]Über eine Schreibmaschinenseite (sic!), vgl. Rundfunkvertrag, § 8.[/acp]

  • Vor- und Familienname
  • sowie frühere Namen, unter denen die Wohnung genutzt wurde
  • Tag der Geburt
  • die letzte Anschrift der Wohnung (Umzug)
  • „Lebenssachverhalt“, welcher Abmeldung begründet.

Einrichtungen des Gemeinwohls, so z.B. eingetragene Vereine, zahlen in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten:[acp footnote]Ausführlichere Erläuterungen, welche Einrichtungen unter Einrichtungen des Gemeinwohls subsumiert werden, finden sich auf: http://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen-des-gemeinwohls/rund-um-das-neue-modell.shtml.[/acp]

  • Bis 8: 5,99 Euro pro Monat.
  • Ab 8: 17,99 Euro pro Monat.

Auch bei Unternehmen wird nicht zwischen Fernseher, Radio und Computer unterschieden. Die Höhe des Beitrags richtet sich fortan nach der Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und der gewerblich genutzten Fahrzeuge. Die Staffelung ist dabei in 10 Stufen unterteilt, die bei einem Drittel des Beitrags (5,99 Euro für 0-8 Mitarbeiter) beginnt und mit 180 Beitragssätzen (3.236,40 Euro) bei über 20.000 Mitarbeitern endet. Letztendlich ist die Gebühr pro Mitarbeiter für kleine Unternehmen viel höher.[acp footnote]Ein Einmannbetrieb zahlt für seinen Mitarbeiter 5,99 € je Monat. Bei einem sehr großen Betrieb (>20.000) beginnt der Betrag mit etwa 16 Cent je Mitarbeiter und sinkt mit jedem weiteren Mitarbeiter weiter.[/acp] Eine klare Benachteiligung von kleinen Unternehmen, zumal es keinen Grund für diese Kostendegression gibt.

Einen Rechner, der ihre Beitragshöhe ermittelt, finden Sie übrigens auf der offiziellen Seite der neuen Rundfunkgebühren.[acp footnote]Vgl. https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/beitragsrechner/index_ger.html.[/acp]

Zahlt der Inhaber einen Beitrag für eine Betriebsstätte, ist das erste nicht-privat genutzte Kraftfahrzeug[acp footnote]Zur Definition von Kraftfahrzeugen: http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#untern-regelung-fuer-kfz.[/acp] damit abgegolten. Für jedes weitere Kraftfahrzeug fallen pro Monat 5,99 Euro an. Bei mehreren Betriebsstätten ist pro Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Die Berücksichtigung der zusätzlichen Autos stellt einen Bruch der Haushalts- und Unternehmensorientierung der Regelung dar.

Selbständige und Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten und für die Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag leisten, müssen für die Betriebsstätte keinen gesonderten Beitrag zahlen. Es fällt lediglich der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge i.H.v. 5,99 Euro pro Monat an.

Beherbergungsbetriebe zahlen für jedes zusätzliche Gästezimmer oder jede zusätzliche Wohnung weitere 5,99 Euro pro Monat neben den sonst für Unternehmen geltenden Beitragsregeln, das erste Zimmer ist jedoch frei. Insbesondere Jugendherbergen und Pensionen, die in ihren Zimmern oft keine Fernsehgeräte anbieten, trifft die Typisierung hart.[acp footnote]Vgl. http://www.ahgz.de/archiv/kleinere-betriebe-sind-wuetend-auf-die-gez,200012198554.html.[/acp]

Saisonbetriebe können sich von der Gebühr freistellen lassen, wenn sie mehr als drei Monate hintereinander vollständig schließen. Für die öffentliche Hand und Krankenhäuser gelten weiter Sonderregelungen.[acp footnote]Vgl. http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen/rundfunkbeitrag-fuer-oeffentliche-hand.shtml.[/acp]

Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Rundfunkgebühren seit 1954. Es beruht auf Daten von http://kef-online.de/inhalte/entwicklung.html.

 

Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Rundfunkgebühren seit 1954. Es beruht auf Daten von http://kef-online.de/inhalte/entwicklung.html.

Die letzte Anpassung der Rundfunkgebühr fand 2009 auf 17,98 Euro je Monat statt. Insofern erfährt der Rundfunkbeitrag nicht einmal eine Inflationsanpassung. Insgesamt ist die Rundfunkgebühr, wie das Diagramm zeigt (hier ist 1990 beispielhaft als Basis gewählt), real gesunken. Dennoch erwarten die Beitragszahler und die Beitragsempfänger durch die Reform auf den Rundfunkbeitrag steigende Einnahmen.[acp footnote]Vgl. http://www.vprt.de/thema/medienordnung/duale-medienordnung/%C3%B6ffentlich-rechtlicher-rundfunk/finanzierung-des-%C3%B6ffentli-39.[/acp]

Im europäischen Vergleich werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterschiedlich finanziert.[acp footnote]http://en.wikipedia.org/wiki/File:Europe_-_TV_financing.svg[/acp] Mit seiner Gebührenhöhe befindet sich Deutschland noch im Mittelfeld. Allerdings sind die Gesamtkosten eigentlich höher, da die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zusätzlich Einnahmen aus Werbung und Zuschüssen haben, worauf andere Hochbeitragsländer verzichten.

Die Karte zeigt die Höhe der jährlichen Rundfunkgebühren in Europa. Je dunkler desto höher. Die Daten stammen von http://en.wikipedia.org/wiki/Television_licence.

Die bisherige Rundfunkgebühr führte zunehmend zu Problemen[acp footnote]Vgl. http://www.computerbild.de/artikel/avf-Ratgeber-Kurse-Wissen-GEZ-Grundlagen-Befreiung-Regeln-Vorschriften-3236523.html?bild=1, Probleme bei der Gebühreneintreibung hat aber nicht nur Deutschland und waren zahlreich Thema auf folgender Tagung: http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/tagungen/2010-Bonn.php.[/acp] und die Einnahmen daraus waren rückläufig.[acp footnote]Vgl. http://www.tagesspiegel.de/medien/sinkende-einnahmen-bei-der-gez-berlin-hat-die-meisten-schwarzseher/4334066.html.[/acp] Dies hat den Gesetzgeber motiviert die Gebühr in einen Rundfunkbeitrag, der sehr typisierend erhoben wird, zu reformieren. Zwar sind die lästigen Hausbesuche Vergangenheit,[acp footnote]Vgl. http://www.zeit.de/2012/52/GEZ-Rundfunkbeitrag-Hermann-Eicher.[/acp] die Gebührenhöhe nicht gestiegen und im europäischen Vergleich hinnehmbar, dennoch lehnen die meisten Bundesbürger die Neuregelung ab.[acp footnote]Vgl. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/mehrheit-der-deutschen-lehnt-neuen-rundfunkbeitrag-ab-a-871767.html.[/acp] Auch von Unternehmensseite formiert sich Widerstand, weil die stark typisierenden Regelungen manche Unternehmen heftig treffen.[acp footnote]Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen-lassen-klage-gegen-rundfunkbeitrag-pruefen-a-876988.html.[/acp] Ebenso vermehren sich Stimmen, die ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regel äußern.[acp footnote]Vgl. http://www.internet-law.de/2013/01/unternehmen-klagen-gegen-neuen-rundfunkbeitrag.html.[/acp]

Es ist also noch nicht sicher, wenn auch wahrscheinlich, ob es bei diesem Kirchof-Modell light bleibt. Sicher ist, dass sie die Informationspflichten, die sich aus dem 15. Rundfunkvertrag ergeben, erfüllen sollten und die Beiträge nicht länger als 6 Monate nicht Nichtzahlen sollten, da sonst Bußgelder drohen.[acp footnote]Vgl. Rundfunkvertrag, § 12 Abs. 2.[/acp]

15. Rundfunkänderungsvertrag
15. Rundfunkänderungsvertrag, besonders interessant sind die §§ 8 und 12.