Bereits Anfang der 1970er Jahre brachte der Amerikaner James Tobin die Idee einer Finanztransaktionssteuer in Form einer Abgabe auf grenzüberschreitende Devisenspekulationen auf. 2011 schlug die EU-Kommission als Reaktion auf die Wirtschaftskrise eine alle Finanztransaktionen umfassende Steuer vor. Der Finanzsektor solle sich damit an den Kosten der Krise beteiligen. Bei einer EU-weiten Einführung dieser Steuer würden sich die Einnahmen auf rund 57 Milliarden Euro p.a. belaufen.
Am 14.02.2013 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie für die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich einer europäischen Finanztransaktionssteuer (FTT) vorgestellt. Der Entwurf konkretisiert die inhaltliche Ausgestaltung der geplanten Finanztransaktionssteuer für die elf Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Griechenland, Österreich, Portugal, Spanien, Estland, Slowenien und Slowakei), in denen sie zunächst eingeführt werden soll. So soll die Abgabe ab 2014 beim Handel mit Aktien und Anleihen mindestens 0,1 Prozent betragen, bei spekulativen Finanzprodukten 0,01 Prozent. Um Verzerrungen entgegen zu wirken, sollen Finanztransaktionen nicht nur nach dem Ansässigkeitsprinzip, sondern auch nach dem Ausgabeprinzip besteuert werden. Nach ersterem fällt eine Finanztransaktionssteuer an, sobald eines der beteiligten Finanzinstitute in einem der elf Teilnehmerländer ansässig ist. Nach letzterem jedoch auch, wenn Finanzinstrumente außerhalb der Teilnehmerstaaten gehandelt werden, aber innerhalb emittiert worden sind.
Während eine derartige Abgabe in beispielsweise Schweden und Großbritannien vehement abgelehnt wird, existiert sie in Frankreich und Italien bereits. In Deutschland wird sie seit Jahresbeginn kontrovers diskutiert: Seitens der Befürworter wird angebracht, dass sich mittels Abgabe ein Teil der Schulden tilgen lässt, welche die Finanzkrise mit sich brachte. Außerdem könnten so die Spekulationen auf den Finanzmärkten eingedämmt werden, Hedgefonds wären weniger lukrativ. Auf der anderen Seite bringen die Gegner jedoch vor, dass mit einer derartigen Abgabe Kleinsparer und mittelständische Betriebe zu sehr belastet werden würden. Auch der Bund der Steuerzahler spricht sich gegen eine Finanztransaktionssteuer aus. Dieser sieht darin lediglich eine Einnahmequelle für den EU-Haushalt, die Steuer verstoße zudem gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler sieht den Erwerb oder Verkauf von Wertpapieren nicht als Zeichen steuerlicher Leistungsfähigkeit; auch diejenigen, die durch den Verkauf von Wertpapieren bereits Verluste erleiden, würden mit der Steuer belastet.
Starke Auswirkung dürfte die geplante Steuer auf den sogenannten Hochfrequenzhandel haben. Gemäß einer Erhebung aus den Niederlanden tätigen Hochfrequenzhändler pro Tag und Aktie rund 1400 Handelsgeschäfte. Durchschnittlich verdient ein Händler rund 87 Cent pro Transaktion. Sofern die geplante Steuer kommt, würden derartige Geschäfte voraussichtlich nicht mehr stattfinden. Der europäische Händlerverband EPTA hingegen warnt, dass die Steuer zu einseitig bedacht ist. Der Unterschied zwischen Aktienhandel und derivaten Transaktionen könnte eine Verlagerung der Geschäfte bedeuten. Auch eine regionale Abwanderung weg von den etablierten Börsenplätzen, sogar hin zu intransparenten Märkten, wird als mögliche Folge befürchtet.
- Tagesschau-Beitrag zur Finanztransaktionssteuer vom 14.02.2013
- Beitrag inkl. Video zum EU-Richtlinien-Entwurf vom 14.02.2013
- „Finanztransaktionssteuer“ auf Spiegel
- Artikelsammlung des Spiegel zum Thema Finanztransaktionssteuer
- EU-Richtlienien-Entwurf vom 14.02.2013
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer
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