Zusammenlebende Eheleute, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und Arbeitslohn aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen beziehen, haben grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen. Neben der Steuerklassenkombination III(für Höherverdienenden)/V sind auch die Lohnsteuerklassen IV/IV ohne oder mit Faktorverfahren möglich. Die gewählten Steuerklassen beeinflussen den Lohnsteuerabzug und damit das monatliche Nettogehalt der Ehepartner. Die Lohnsteuer stellt in der Regel aber nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Jahressteuerschuld dar.

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Das BMF hat für 2013 ein Merkblatt veröffentlicht, das Ehegatten bei der Steuerklassenwahl unterstützen soll. Die Steuerklassenkombination IV/IV drängt sich für Ehepartner auf, die ungefähr gleich viel verdienen. Bei abweichenden Gehältern der Eheleute bieten sich die Steuerklassenkombination III für den Besserverdienenden und V für den Ehegatten mit dem niedrigerem Gehalt oder die Lohnsteuerklassenkombi IV/IV mit Faktorverfahren an. Erstere nimmt an, dass der besser verdienende ca. 60 % und der weniger verdienende Ehepartner ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Mit dem Faktorverfahren wird der Lohnsteuerabzug der Jahressteuerschuld am genauesten angenähert, indem bei jedem Ehegatten der Grundfreibetrag usw. beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt und das Splittingverfahren einbezogen wird. Sowohl bei III/V als auch bei IV/IV mit Faktorverfahren müssen Einkommensteuererklärungen abgegeben werden.

Bitte beachten Sie auch, dass die gewählte Steuerklassenkombination Auswirkung auf die Höhe von Entgelt-/Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Lohnanspruch bei Altersteilzeit) hat!

Die individuelle Steuerklasse gehört zu den ELStAM (Elektronische Steuerabzugsmerkmale)! Ein Lohnsteuerklassenwechsel muss beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Die Steuerklasse kann in der Regel nur einmal im Jahr – spätestens bis 30.11. – gewechselt werden (Ausnahme z. B. Ausscheiden aus/Wiederaufnahme Beschäftigungsverhältnis).

Zur Ermittlung der Lohnsteuer bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen stellt das BMF Arbeitnehmer-Ehegatten im Internet einen Lohnsteuerrechner und eine Ermittlungsmöglichkeit für den Faktor bereit.

Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2013 des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen
Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind