Die Bundesregierung hat beschlossen, die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse anzuheben und ihre Rentenversicherungspflicht zu ändern. Im folgenden Beitrag erläutere ich die zum 01.07.2012 geplanten Änderungen bei 400 €-Jobs.

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Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 € pro Monat nicht übersteigt.

Nach den Plänen der Koalition soll die Verdienstgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € monatlich angehoben werden. Zusätzlich ist geplant, dass ein unvorhergesehenes Überschreiten dieser Geringfügigkeitsgrenze in zwei Monaten je Kalenderjahr für die Sozialversicherungsfreiheit unschädlich ist.

Ausgegangen von der historischen Inflationsrate (nur bis 2010 verfügbar) und weiterentwickelt mit 3 % bis 2012 müsste der Betrag über die 450 € hinaus angepasst werden und zwar auf mindestens 465 €. D.h. die Inflationsanpassung ist überfällig und die kalte Progression der Minijobgrenze sollte ausgeglichen werden.

Derzeit sind Minijobs für Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber müssen im gewerblichen Bereich pauschal 30 % (15 % für Rentenversicherung, 13 % für Krankenversicherung und 2 % pauschale Steuern) abführen. Der Arbeitnehmer hat in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers aus eigenen Mitteln aufzustocken und dadurch Rentenversicherungsansprüche zu erwerben.

Die Rentenversicherungsregelung für Minijobber soll umgekehrt werden: Die Koalitionspläne sehen vor, dass Minijobber künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (bisher: rentenversicherungsfrei) sind. Dafür sollen sie den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers (15 %) aus eigenen Mitteln bis zum gültigen Beitragssatz der Rentenversicherung (2012 19,6 %) aufstocken. Der Minijobber müsste derzeit 4,6 % an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Er würde dafür die vollen Rentenversicherungsleistungen erhalten. Wünscht der Minijobber zukünftig die volle Sozialversicherungsfreiheit, soll ein Antrag auf Rentenversicherungsfreiheit gestellt werden können.

Parallel würde sich die so genannte Gleitzone (linearer Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers bis zum vollen Arbeitnehmeranteil) verschieben: Midijobs würden nach Anhebung der Entgeltgrenzen bei einem Verdienst zwischen 450 € und 850 € vorliegen.

Update (29.10.2012): Am 25.10.2012 beschloss der Bundestag die Anhebung der Mini- und Midi-Job-Grenzen ab dem 01.01.2013!

Update (30.11.2012): Am 23.11.2012 hat der Bundesrat den Minijob-Änderungen zugestimmt.

Der Paragraph im Sozialgesetzbuch IV, der angepasst werden soll.
Ein Beitrag im Spiegel zum geplanten Regierungsvorhaben.
Ein Beitrag im Focus zum geplanten Regierungsvorhaben.