Der Bundesrat hat am 23.11.2012 einer Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt. Die Neuerungen im Vergütungsrecht waren auch vor dem Hintergrund, dass die letzte Reform mehr als 14 Jahre zurück liegt, dringend notwendig.

L

L

Honorare für Steuerberater sind gesetzlich geregelt und an die sog. Steuerberatervergütungsverordnung gebunden (Bezeichnung vor der Novelle: Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)). Die Verordnung gibt dabei für die einzelnen Leistungen einen Gebührenrahmen vor und dient einer angemessenen Gebührenfestsetzung für den Mandanten und Steuerberater. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Wert- und Zeitgebühren. Daneben besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung von Pauschalvergütungen, bspw. für bestimmte Beratungsprojekte etc.

An diesen Grundsätzen ändert sich auch durch die neue StBVV nichts. Die Novellierung der StBVV dient vielmehr der Anpassung der bislang geltenden Verordnung an die wirtschaftliche Entwicklung. Insgesamt sollen sich die Gebührenerhöhungen auf ca. 16 % belaufen. Erreicht wird dies in erster Linie durch Anpassungen bei den Zeitgebühren sowie durch Anhebung der Mindestgegenstands- und Tabellenwerte. Eine insgesamt moderate Erhöhung, da die letzte Reform aus dem Jahr 1998 stammt. Zudem wird das Vergütungsrecht wieder auf eine praxistaugliche und aktualisierte Grundlage gestellt. Es werden z. B. neue Tätigkeiten im Rahmen der Unternehmensteuer- oder Erbschaftsteuerreform eingefügt, während überflüssige Gebührentatbestände (z. B. wegen Wegfalls der Eigenheimzulage) gestrichen werden.

Da der Bundesrat den Änderungen bereits zugestimmt hat, wird die neue StBVV in Kürze nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.