Im Mandantenbrief vom August 2015 haben wir die neue Auffassung der Finanzverwaltung bezüglich der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen vorgestellt, wonach zukünftig detaillierte Abschlagsrechnungen zur Gewinnrealisierung bereits zum Zeitpunkt der Erbringung der (Teil-)Leistung führen sollen (BMF-Schreiben vom 29.06.2015).

Zu dieser äußerst umstrittenen Sichtweise der Finanzverwaltung wird aktuell ein neues BMF-Schreiben erwartet, welches eine neue Übergangsregelung für die erstmalige Anwendung enthalten soll. Demnach soll die neue Auffassung der Finanzverwaltung erstmals auf Verträge anzuwenden sein, die nach dem 30.06.2016 abgeschlossen werden. Das erwartete BMF-Schreiben reagiert damit auf die massive Kritik aus der Praxis und führt dazu, dass die für das Wirtschaftsjahr 2015 aufzustellenden Jahresabschlüsse noch nicht von der Neuregelung betroffen sind.

Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung ihre Auffassung in Sachen Gewinnrealisierung vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus doch noch aufgibt.