Das ursprüngliche Jahressteuergesetz 2013 scheiterte im ersten Quartal des Jahres 2013 im Vermittlungsverfahren, da sämtliche Einigungsvorschläge abgelehnt wurden. Einige Punkte, die ursprünglich Bestandteil dieses Jahressteuergesetzes 2013 waren, sollen nun über neue Gesetzesinitiativen verabschiedet werden. Einer dieser Gesetzentwürfe ist das „Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.

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Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Regelungen zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach AO und UStG. Vorgesehen ist, dass Unterlagen, die bisher zehn Jahre aufbewahrt werden mussten, ab 2013 nur noch acht Jahre und ab 2015 nur noch sieben Jahre aufbewahrt werden müssen. Dies soll den Bürokratieabbau weiter fördern.

Darüber hinaus soll die Geltungsdauer des Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren auf zwei Jahre verlängert werden. Freibeträge, z.B. für erhöhte Werbungskosten müssten dann nicht mehr jedes Jahr neu beantragt werden. Zudem sind Umsatzsteuerbefreiungen für rechtliche Betreuer sowie Bühnenregisseure und –choreographen vorgesehen. Zu den weiteren Neuerungen gehören bspw. bereits im Jahressteuergesetz 2013 vorgesehene Steuerbefreiungsvorschriften für Wehrdienstleistende und Reservisten sowie die Verhinderung der Umgehung von Erbschaftsteuer durch sogenannte Cash-GmbHs.

Trotz Votum der Opposition wurde der Gesetzentwurf der Regierungsparteien am 25.4.2013 auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Bundestag angenommen.

Zwischenzeitlich hat der Vermittlungsausschuss einen äußerst umfangreichen Kompromissvorschlag (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen, der am 07.06.2013 von Bundestag und Bundesrat angenommen wurde. Da dieser Gesetzentwurf auf die teilweise Umsetzung des ursprünglichen Jahressteuergesetzes 2013 zielt, werden sich Teile des „Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ erübrigen (z.B. Regelungen zu Cash-GmbHs). Nach wie vor konnte jedoch noch keine Einigung zur Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen erzielt werden. Die Verhandlungen gehen weiter: Der Vermittlungsausschuss vertagte seine Beratungen vom 05.06.2013 auf den 26.06.2013.

Update (17.07.2013): Der Vermittlungsausschuss hat seine Verhandlungen zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen am 26.06.2013 erneut vertagt. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt.

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
Gesetzentwurf