Am 07.01.2015 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Ziel der vorrangig handelsrechtlichen Neuregelungen ist die bürokratische Entlastung ca. 7.000 kleiner Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellter Personenhandelsgesellschaften.

Die gravierendste Veränderung bringt die geplante Anhebung der Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ zur Bestimmung der Größenklassen mit sich, da die Einordnung Auswirkungen auf Offenlegungsumfang, Prüfungspflichten etc. hat. Für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Gesellschaften sollen die Grenzwerte für die Bilanzsumme von bisher 4,84 Mio. € auf 6 Mio. €, für die Umsatzerlöse von 9,68 Mio. € auf 12 Mio. € angehoben werden.
Auch die Grenzwerte für den Übergang von mittelgroßen zu großen Gesellschaften werden erhöht. Gut 7.000 Unternehmen werden dadurch Schätzungen zufolge künftig als „klein“ statt „mittelgroß“ eingestuft, immerhin noch 300 bisher „große“ Unternehmen als „mittelgroß“.

Die Neuerungen zu den Größenkriterien sollen nach derzeitigem Stand bereits (rückwirkend) für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, greifen. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes wird aber erst für Mitte 2015 erwartet, Änderungen des Anwendungszeitpunkts sind daher nicht auszuschließen.

Zur weiteren Entlastung vor allem kleiner Kapitalgesellschaften wird der Umfang der im Anhang zum Jahresabschluss erforderlichen Mindestangaben reduziert. Weitere Erleichterungen sind zudem für Genossenschaften sowie im Bereich der Konzernrechnungslegung (durch die Erhöhung der Größenkriterien) vorgesehen.

Hinweise der WPK zu den neuen HGB-Schwellenwerten