Die derzeitigen garantierten Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen sollen schon im März um bis zu 29 % für Neuanlagen stürzen.

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Der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland betrug im Jahr 2011 ca. 20%. Sie sind damit nach Braunkohle zweitwichtigste Energiequelle vor Steinkohle und Kernenergie. Im Streit über die Zukunft der Förderung von Solarenergie haben Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen am 23.02.2012 einen Kompromiss gefunden: Die Solarförderung soll bereits ab März 2012 deutlich eingeschränkt werden. Ich will Ihnen folgend die geplanten Änderungen der Förderung darstellen. Diese betreffen nur neue Anlagen, Altanlagen sind nicht betroffen.

Der Gesetzgeber fördert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter anderem den Betrieb von Photovoltaikanlagen durch garantierte Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Ab 2008 wurden diese Vergütungen bis Februar 2012 nahezu halbiert. Trotzdem wurden in Deutschland in den letzten beiden Jahren Anlagen mit einer Leistung von jeweils rund 7,5 Gigawatt neu installiert. Dieser rasante – und vom Gesetzgeber wohl unterschätzte – Anstieg der Zubaumenge verursacht hohe Kosten, die über die EEG-Umlage jeden Stromverbraucher belasten. Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel, dass Photovoltaik in einigen Jahren gänzlich ohne Förderung auskommen soll, haben sich die beiden Ministerien auf vier wesentliche Änderungen im Bereich der Solarstromförderung geeinigt:

  • Vorgezogene deutliche Absenkung der Vergütung für alle ab 09.03.2012 installierte Anlagen. Je nach Leistung der Anlage beträgt die Kürzung im Vergleich zu den aktuellen Vergütungssätzen zwischen 20,2 und 29,0 %. Zudem soll es künftig nur noch drei Kategorien von Anlagen geben, wobei keine Vergütung für Anlagen größer 10 Megawatt mehr erfolgt.
  • Ab 01.05.2012 werden die Vergütungssätze für Neuanlagen monatlich zusätzlich um 0,15 ct/kWh gesenkt. Dieser Schritt wird damit begründet, die bisherigen „Jahresendrallyes“ bei Anlageninstallationen zu vermeiden.
    Für Neuanlagen ab 09.03.2012 wird nur noch ein Anteil von 85 % (bei Kleinanlagen bis 10 kW) bzw. 90 % (bei größeren Anlagen) gefördert. Die nicht vergüteten Strommengen sollen nach den Vorstellungen der Ministerien selbst verbraucht oder auf dem Markt veräußert werden. Gleichzeitig soll für Neuanlagen aber auch der Eigenverbrauchsbonus entfallen.
  • Eine neue Verordnungsermächtigung ermöglicht es dem Bundesumweltministerium zudem, im Falle von Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors, kurzfristig die Vergütungsätze zu verändern.

Bezüglich der Installation neuer Anlagen ist zukünftig eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit mehr als je zuvor ein Muss!

Update (20.05.2012):
Die oben beschriebenen Neuregelungen wurden zwischenzeitlich durch den Umweltausschuss modifiziert. Es wurden z. B. die Übergangsregelungen verlängert und ein Absinken der Vergütungssätze ab 01.05.2012 um monatlich 1 % beschlossen (statt 0,15 ct/kWh). Auch die Verordnungsermächtigung wurde gestrichen. Trotz dieser Änderungen kam es im Bundesrat am 11.05.2012 zu keiner Einigung, so dass nun der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Verständigt man sich dort auch nicht, kann die Regierungskoalition mit Kanzlermehrheit das Gesetz endgültig in Kraft setzen.

Update (28.06.2012): Der Bundestag hat am 28.06.2012 die zuvor im Vermittlungsausschuss beschlossene Kürzung der Solarförderung gebilligt. Im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Kürzungen wurden Anlagen zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,50 ct/kWh bessergestellt (statt 16,50 ct/kWh). Große Solarparks erhalten wie geplant 20 bis 30 % weniger Förderung. Die Kürzungen gelten rückwirkend zum 01.04.2012 und werden bei den Vergütungszahlungen entsprechend verrechnet. Außerdem einigte man sich darauf, dass die Solarförderung bei einer installierten Leistung von 52.000 MW auslaufen soll; derzeit sind in Deutschland etwa 28.000 MW installiert.

Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium legen gemeinsame Position zur Photovoltaikvergütung und zur Energieeffizienzrichtlinie vor.
Die neuen Vergütungssätze finden sich auf S. 7.
Ein Beitrag der FAZ zu diesen Änderungen.