Rumänien zählt zu den attraktivsten Investitionsstandorten in Mittel- und Osteuropa. Ich habe mich mit dem rumänischen Steuersystem beschäftigt und nachfolgend wesentliche Merkmale zusammengefasst.

Nach dem so genannten Ruding-Bericht der Europäischen Kommission ist die Besteuerung in etwa der Hälfte aller realwirtschaftlichen Investitionen entscheidend für die Wahl des Standortlands. Rumänien kann dabei mit besonders niedrigen Steuersätzen in der EU glänzen.

Test

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Natürliche Personen unterliegen in Rumänien der Einkommensteuer. Bereits 2004 wurde der progressive Steuertarif durch eine Flat Tax abgeschafft. Alle Einkommensteuerpflichtigen werden in Rumänien einheitlich und einkommensunabhängig mit 16 % Einkommensteuer belastet.

Für juristische Personen findet in Rumänien die Körperschaftsteuer Anwendung. Auch Personengesellschaften besitzen in Rumänien eine eigene Rechtspersönlichkeit und werden – als juristische Personen – identisch zu Kapitalgesellschaften und intransparent (Trennung von Gesellschaftsebene und Gesellschafterebene) behandelt. Der rumänische Körperschaftsteuertarif liegt bei 16 %. Mikrounternehmen (maximal 9 Arbeitnehmer und Umsätze i. H. v. 100.000 EUR jährlich) können für eine Umsatzbesteuerung i. H. v. 3 % optieren. Rumänien wendet ein klassisches Körperschaftsteuersystem mit grundsätzlicher Doppelbelastung der Gewinne auf Gesellschafts- und Anteilseignerebene an. Schüttet eine Gesellschaft an natürliche Personen voll aus, resultiert grundsätzlich eine Gesamtsteuerbelastung i. H. v. 29,44 %.

Im Ergebnis zeigt sich, dass die rumänische Ertragsteuerbelastung weit unter dem deutschen Niveau liegt. Der rumänische Umsatzsteuersatz ist mit 24 % (Regelsatz) bzw. 9 % (ermäßigter Satz) dagegen deutlich höher als der deutsche.