Der Bundestag hat am 29.11.2012 dem Gesetzentwurf zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 zu Dividendenzahlungen an bestimmte EU-/EWR-Körperschaften (EuGHDivUmsG) zugestimmt. So genannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein.

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Der EuGH hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt. Bisher war in diesen Fällen Kapitalertragsteuer in der Regel in Höhe von 15 Prozent (gemäß Doppelbesteuerungsabkommen) einbehalten worden. Bei inländischen Unternehmen wird auch Kapitalertragsteuer erhoben, sie kann jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet werden. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht eingestuft worden.

Betroffene Kapitalgesellschaften, die in ihrem Land keine Anrechnungs- oder Abzugsmöglichkeit für die deutschen Steuern haben, sollen auch für die Vergangenheit eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer verlangen können. Daher kommt es laut Gesetzentwurf zu erheblichen Steuerausfällen. Für 2013 wird von 1,495 Milliarden Euro Mindereinnahmen ausgegangen, für 2014 werden sogar 1,535 Milliarden erwartet. Erst 2015 sollen die Steuerausfälle durch die Regelung auf 600 Millionen Euro zurückgehen. Weil sich Bund und Länder die Kosten teilen, muss auch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen. In der Länderkammer gibt es allerdings Kritik an der Einführung einer Steuerbefreiung für Streubesitzdividenden. Alternativ könnte die vom EuGH geforderte gleiche Besteuerung dadurch herbeigeführt werden, dass die Steuerbefreiung von Dividenden bei der Kapitalertragsteuer auch bei inländischen Körperschaften auf Beteiligungen von mindestens 10 % (Schachtelquote) beschränkt wird.

Update (19.12.2012): Der Bundesrat hat das Gesetz am 17.12.2012 abgelehnt und die Aufhebung der Steuerbefreiung von Streubesitzdividenden angeregt. Der Vermittlungsausschuss soll nun eingeschaltet werden.

Update (31.01.2013):
Der Vermittlungsausschusses hat am 29.01.2013 keine Einigung erzielt. Für die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses am 26.02.2013 soll eine Arbeitsgruppe eine Formulierungshilfe erarbeiten.

Update (10.03.2013):
Der Vermittlungsausschuss hat am 26.02.2013 die Besteuerung von Streubesitzdividenden vorgeschlagen; zwei Tage später haben Bundestag und Bundesrat diese Beschlussempfehlung angenommen.

Handelsblatt-Artikel zur Steuerfreiheit von Streubesitzdividenden