Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Im Gegensatz zu anderen Politikbereichen, bei denen aus den Wahlprogrammen der etablierten Parteien keine großen Unterschiede erkennbar sind, divergieren deren steuerpolitischen Programme deutlich. Einschränkend ist natürlich festzuhalten, dass solche Programme oft eine kurze politische Halbwertszeit haben.

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Die finanzpolitische Zielsetzung der CDU/CSU ist dabei die Verringerung der Neuverschuldung und der Schuldenabbau ohne Steuererhöhungen; ebenso strebt die FDP nach einer Haushaltssanierung ohne Steuererhöhungen. Die SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN verfolgen zwar auch eine Haushaltssanierung, allerdings auch durch Steuererhöhungen. DIE LINKE propagiert eine stärkere Umverteilung durch Steuererhöhungen. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten steuerpolitischen Punkte im Bundestagswahlkampf 2013 darstellen.

Einkommensteuer

Die amtierenden Regierungsparteien CDU/CSU und FDP planen, grundsätzlich am aktuellen Einkommensteuertarif festzuhalten. Lediglich die kalte Progression soll durch (regelmäßige) Anpassungen abgebaut bzw. bekämpft werden. Die Abgeltungsteuer soll in der gegenwärtigen Form beibehalten werden. Die FDP möchte zudem eine Anhebung des Freibetrags für Zinsen und Dividenden erreichen. Die aktuellen Oppositionsparteien dagegen sprechen sich für erhebliche Änderungen im Einkomensteuertarif aus. Die SPD will den Spitzensteuersatz für ein zu versteuerndes Einkommen ab 100.000 EUR auf 49% erhöhen, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN plädieren für Steuersätze von 45% für ein zu versteuerndes Einkommen ab 60.000 EUR und 49% ab 80.000 EUR. DIE LINKE fordert gar einen Spitzensteuersatz von 53% ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 EUR und eine „Reichensteuer“ von 75 % bei einem zu versteuernden Einkommen ab 1 Mio. EUR. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wollen allerdings auch den Grundfreibetrag auf 8.700 EUR erhöhen, DIE LINKE auf 9.300 EUR. Die SPD möchte zudem die Abgeltungsteuer auf 32% erhöhen, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE planen deren Abschaffung und eine Besteuerung nach dem Regeltarif.

Das Ehegattensplitting wird von allen Parteien in ihren Wahlprogrammen thematisiert. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die nachfolgende Reaktion des Gesetzgebers wurde bereits eine Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern erreicht. Nach Auffassung von CDU/CSU soll das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterentwickelt werden und SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE fordern eine Abschaffung des Ehegattensplittings und stattdessen eine Individualbesteuerung. SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wollen dabei allerdings einen sogenannten „Bestandsschutz“. Beim Partnerschaftstarif der SPD sollen zudem gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden, bei der Individualbesteuerung von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN soll es ein übertragbares Existenzminimum geben.

In weiteren Blogbeiträgen „Steuerpolitische Programme der Parteien zur Bundestagswahl 2013 – Teil II und III“ befassen wir uns insbesondere mit den Wahlprogramminhalten zur Unternehmens- und Substanzbesteuerung.

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 den Wahl-O-Mat zur Information der Wähler zur Verfügung.