Am 22. September 2013 findet die Bundestagswahl statt. In diesem Blog fassen wir die Wahlprogramme der Parteien in Bezug auf Erbschaft- und Vermögensteuer zusammen. Zudem geben wir einen kurzen Überblick zu folgenden Steuerarten: Solidaritätszuschlag, Finanztransaktionsteuer, Umsatzsteuer und Grundsteuer.

Substanzbesteuerung – Erbschaftsteuer und
Vermögensteuer bzw. Vermögensabgabe

Große Änderungen planen die Oppositionsparteien bei der Substanzbesteuerung während die CDU/CSU keine Änderungen der aktuellen Besteuerungspraxis vorsieht und die FDP eine aufkommensneutrale Weiterentwicklung der Erbschaftssteuer bei einheitlichen Bemessungsgrundlagen auf Basis von Verkehrswerten anstrebt. Die SPD möchte die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen einschränken und stärker an den Erhalt von Arbeitsplätzen knüpfen. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wollen eine Verdopplung des Erbschaftsteueraufkommens erreichen. Dazu soll die Schonung von Betriebsvermögen aufgehoben und Liquiditätsengpässe durch gesonderte Freibeträge und Stundungsregeln verhindert werden. Auch DIE LINKE fordert eine deutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer mit Freibeträgen von 150.000 bis 300.000 EUR und eine Abschaffung der Begünstigung von Betriebsvermögen.

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Zudem fordern die Oppositionsparteien die Wiedereinführung der Vermögensteuer und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auch eine befristete bzw. einmalige Vermögensabgabe. Nach SPD-Plänen soll die Vermögensteuer 1% betragen, bei einem abschmelzbaren Freibetrag von 2 Mio. EUR (Abschmelzung bis auf 500.000 EUR bei Vermögen ab 5 Mio. EUR) für natürliche Personen und einer Freigrenze von 200.000 EUR für juristische Personen. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN fordern ebenfalls eine Vermögensteuer (nach Auslaufen der befristeten Vermögensabgabe) von 1% mit einem Freibetrag von 1 Mio. EUR (Abschmelzung auf 0 EUR bei Vermögen ab 2 Mio. EUR) bzw. 5 Mio. EUR bei Betriebsvermögen. Zudem soll das Betriebsvermögen bei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bei 35% des Gewinns gedeckelt werden. DIE LINKE will eine Vermögensteuer von 5% bei einem Freibetrag von 1 Mio. EUR und 2 Mio. EUR bei betriebsnotwendigem Sachvermögen. Die auf zehn Jahre befristete Vermögensabgabe soll bei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bei denselben Freibeträgen wie bei der Vermögensteuer 1,5% jährlich betragen. Die einmalige Vermögensabgabe von DIE LINKE, die EU-weit erhoben werden soll, soll 10% betragen. Die Freibeträge sind 1 Mio. EUR und 2 Mio. EUR bei Betriebsvermögen. Bei Vermögen ab 10 Mio. (100 Mio.) EUR soll der Steuersatz sogar 20% (30%) betragen.
Weitere Steuerarten

  • Die FDP fordert zudem den Solidaritätszuschlag bis 2019 stufenweise abzuschaffen.
  • Alle Parteien mit Ausnahme der FDP fordern eine Finanztransaktionssteuer.
  • Bei der Umsatzsteuer fordern SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE eine Rücknahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotel- und Beherbergungsleistungen. BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wollen den ermäßigten Satz auch für Fastfood und Schnittblumen abschaffen. Die FDP will auf die Ist-Besteuerung umstellen, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN generell das Reverse-Charge-Verfahren einführen.
  • Bei der Grundsteuer fordern SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN die Besteuerung nach Verkehrswerten. Die FDP will das Grundsteuerrecht reformieren, das aktuelle Bewertungsrecht abschaffen und Hebesätze für die Kommunen einführen.

Die vorherigen beiden Blogbeiträge geben Überblicke über die Themen Einkommens- und Unternehmensbesteuerung in den aktuellen Bundestagswahlprogrammen.