Das Bundeskabinett hat zur Förderung von Elektrofahrzeugen am 18.05.2016 zwei Gesetzesmaßnahmen auf den Weg gebracht. Einerseits sind steuerliche Förderungen vorgesehen, andererseits eine sogenannte Kaufprämie für den Erwerb von Elektrofahrzeugen.

Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr sieht folgende Entlastungen vor:

  • Ausweitung der derzeit geltenden Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von fünf Jahren auf zehn Jahre (rückwirkend zum 01.01.2016)
  • Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen des Arbeitnehmers im Betrieb
  • Möglichkeit für den Arbeitgeber, geldwerte Vorteile aus der Übereignung der Ladevorrichtung pauschal mit 25% Lohnsteuer zu besteuern (Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020)

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Zudem hat die Bundesregierung den Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Kenntnis genommen. Dieser Entwurf sieht folgenden Umweltbonus für Elektrofahrzeuge vor:

  • Kaufprämie in Höhe von EUR 4.000 für rein elektrische Fahrzeuge
  • Kaufprämie in Höhe von EUR 3.000 für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge

Bei beiden Prämien tragen Bund und Industrie jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig für die Auszahlung und Entgegennahme der Anträge soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sein (Bafa). Die Förderung erfolgt solange bis die Bundesmittel in Höhe von EUR 600 Mio. aufgebraucht sind, spätestens aber bis 2019. Da die Richtlinie noch von der EU-Kommission genehmigt werden muss, steht der Starttermin der Kaufprämie noch nicht fest. Infos hierzu finden sich auf der Homepage der Bafa.