Sie ist wieder da, die „staade Zeit“. Mit dem 1. Advent wird sie eingeläutet, das sehnliche Warten auf das Christkind beginnt. Gleichsam öffnet sich aber auch wieder ein weiteres Kapitel in Sachen Umsatzsteuer – und das schon vor dem 1. Advent.

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So werden Adventskränze lediglich mit 7 % besteuert, wenn sie überwiegend aus frischen Tannenzweigen gefertigt sind. Überwiegt hingegen der Anteil der trockenen Materialien (wie etwa Schleifen oder Tannenzapfen), so werden 19 % fällig.

Weiter geht’s mit einem gemütlichen Adventsbrunch. Wer für Freunde und Familie fein auftischen möchte, zahlt bei Garnelen und Lachs 7 %. Wer hingegen Langusten serviert, darf 19 % abgeben.

Doch das ist alles noch relativ überschaubar und einfach, verglichen mit dem Christbaumkauf. Man könnte meinen, die Schwierigkeit dabei besteht darin, einen Baum zu finden, der nicht zu groß und nicht zu klein ist, möglichst gerade und nicht zu dicht gewachsen ist, damit die Kerzen keinen Schaden anstellen können. Ist der perfekte Baum dann gefunden, scheint das Gröbste überstanden zu sein. Doch weit gefehlt. Denn erst beim Bezahlen kommt die Frage auf: Wie wird dieser Baum denn eigentlich besteuert?

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Zu allererst muss geklärt werden, ob der Baum echt ist oder künstlich. Letzterer wird mit 19 % besteuert. Ist er hingegen echt, stellt sich die Frage, ob Sie ihn bei einem Gewerbetreibenden (also zum Beispiel einem Baumarkt) kaufen – dann sind 7 % fällig – oder bei einem Landwirt. Handelt es sich dabei um einen pauschalierenden Landwirt? Ist dies nicht der Fall, sind ebenso 7 % zu zahlen. Ist dies der Fall, muss ein letztes Mal gefragt werden. Ist der Baum zufällig irgendwo im Wald aufgewachsen? Dann sind 5,5 % fällig. Wurde der Baum in einer Sonderkultur großgezogen? In diesem Fall fallen 10,7 % an. Hat der Landwirt den Baum jedoch von einem anderen Landwirt aufziehen lassen, so sind auch diesmal 7 % fällig.

Ist der Baum schließlich gekauft, steht schon bald das Weihnachtsessen vor der Tür. Wer traditionell Gans serviert, muss 7 % abführen. Wer es hingegen maritim-exklusiv mag und Hummer oder Austern serviert, muss 19 % Umsatzsteuer bezahlen. Es sei denn, man bestellt die Schalentiere im Restaurant und verzehrt sie anschließend zu Hause.