Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verwaltet Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken in Deutschland. Der folgende Beitrag informiert darüber, worauf umsatzsteuerpflichte Autoren achten sollten, damit ihre Umsatzsteuer durch die VG Wort vergütet wird.

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Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) verwaltet Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten an Sprachwerken in Deutschland. Der folgende Beitrag informiert darüber, worauf umsatzsteuerpflichte Autoren achten sollten, damit ihre Umsatzsteuer durch die VG Wort vergütet wird.

Sind Mitglieder der VG Wort umsatzsteuerpflichtig, so werden bei der Ausschüttung von VG-Wort-Urheberrechtstantiemen 7% USt auf die Einnahmen fällig. Sofern für andere Einnahmen ein davon abweichender Steuersatz abgeführt werden muss, sind die Posten mit unterschiedlichen Steuersätzen bei der Umsatzsteuervoranmeldung und -jahreserklärung auszuweisen.

Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn von der Kleinunternehmer-Regelung (vgl. § 19 UStG) Gebrauch gemacht wird, also eine generelle Umsatzsteuerbefreiung vorliegt. Handelt es sich beim VG-Wort-Scheck um „sonstige Einkünfte“ und liegen die Einkünfte unter 256 Euro im Kalenderjahr, so sind sie von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit. Maßgeblich für die Umsatzsteuerpflicht ist dabei der Zeitpunkt der Auszahlung der Tantiemen durch die VG Wort.

Die abgeführte USt kann jedoch von der VG Wort zurückverlangt werden. Diese zahlt Tantiemen in der Regel netto aus. Eine rückwirkende Nachzahlung der USt durch die VG Wort ist für Umsatzsteuerpflichtige daher zu empfehlen. Es genügt, der VG Wort eine Rechnung zu stellen, allerdings erfolgt eine Auszahlung erst bei einem Erstattungsanspruch von über 5 Euro.

Die Rechnung wird nur dann akzeptiert, wenn der VG Wort unter Angabe er Umsatzsteuer-ID schriftlich (nicht auf elektronischem Weg!) mitgeteilt wird, dass eine Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt erfolgt.

Umsatzsteuerpflichtige, die noch keine Umsatzsteuer-ID haben, können diese ganz einfach beantragen. Der schnellste Weg führt dabei über das Formularcenter des BMF.

Nach erstmaliger umsatzsteuertechnischer Erfassung bei der VG Wort erfolgt zukünftig eine automatische Auszahlung der Umsatzsteuer.

Die wichtigsten Informationen hierzu hat die VG Wort in einem Merkblatt zusammengefasst.

Hier finden Sie Informationen zur Erstattung der Umsatzsteuer durch die VG Wort.