Bis vor 15 Jahren wurde in Deutschland Vermögensteuer erhoben. Derzeit wird ihre Wiederbelebung debattiert.

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Die Vermögensteuer war eine auf das Vermögen (d.h. das bewertbare Eigentum) erhobene Steuer. Sie zeichnete sich durch einen verhältnismäßig niedrigen Steuersatz und den Verzicht auf Progression aus. Die Vermögensteuer war eine Substanzsteuer, die vom Nettovermögen berechnet wurde. Der Steuersatz betrug für natürliche Personen 1 % des steuerpflichtigen Vermögens oberhalb einer Freigrenze von 120.000 DM, für Körperschaften 0,6 %.

Nach langjähriger Prüfung erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer im Jahr 1995 für verfassungswidrig. Die Richter befanden die Besteuerung als ungerecht, da Immobilien gegenüber anderem Kapitalvermögen günstiger gestellt waren. Obwohl mit dem Urteil lediglich eine Empfehlung einherging, die Form der Besteuerung zu ändern, hob der Gesetzgeber die Vermögensteuer 1997 vollständig auf.

Aktuell wird ihre Wiedereinführung kontrovers diskutiert. Zwar würde die Steuer die Einnahmen der Bundesländer erhöhen, allerdings gestaltet sich eine gerechte Besteuerung bei Immobilien nach wie vor schwierig – was schon in den 90er Jahren zum Kippen dieser Steuer führte. Seitens der Befürworter wird argumentiert, dass eine derartige Steuer in Artikel 106 GG eindeutig vorgesehen ist. Außerdem wären von einer erneuten Erhebung lediglich die 10 % der Bevölkerung betroffen, die insgesamt 60 % des Gesamtvermögens in Deutschland halten – die von den Befürwortern angestrebte Umverteilung würde begünstigt werden. Die Gegner halten dagegen, dass die erneute Einführung mit einem unverhältnismäßigen Erhebungsaufwand verbunden wäre. Kritiker führen außerdem an, dass eine Vermögensteuer neben der Einkommensteuer zu einer Verminderung der Leistungsbereitschaft der Bürger führt. Als weiterer Kritikpunkt wird eine mögliche Substanzbesteuerung von Vermögen angeführt, wenn aus dem Vermögen keine Erträge erwachsen, aber dennoch Steuer darauf erhoben wird – wie es etwa bei Kunstschätzen und selbst bewohnten Immobilien der Fall wäre.