Kroatien ist zum 1. Juli 2013 als zweites Land des früheren Jugoslawien der EU beigetreten. Zu diesem Anlass will ich den Investitionsstandort Kroatien insbesondere aus steuerlicher Sicht kurz vorstellen.
Als eines der reichsten Länder der Region bleibt Kroatien für ausländische Investoren trotz jüngster ökonomischer Probleme in Folge der Finanzkrise und der wirtschaftlichen Interdependenzen mit der kriselnden Eurozone attraktiv. In der folgenden Tabelle sind wichtige ökonomische Rahmendaten des Landes zusammengefasst:
Bevölkerung (07/13) |
4,48 Mio. |
---|---|
Medianalter (07/13) |
41,8 Jahre |
BIP pro Kopf (2012) |
10.300 EUR |
BIP Wachstum real (2007-2012) |
-4,3% |
Arbeitslosenrate (2012) |
15,9% |
Inflationsrate (2012) |
3,4% |
Doing Business Index (2013) |
63,4 |
Korruptionsindex (2012) |
46 |
Zu beachten ist, dass sowohl der Doing Business Index der Weltbank als auch der Korruptionsindex von Transparency International auf einem Niveau mit den italienischen Werten liegen. Der EU-Beitritt wird darüber hinaus der Rechtssicherheit dienlich sein und kann Kroatien neue Fördermöglichkeiten bieten. Zudem eignet sich das Land als Brückenkopf in die weiteren Länder des Balkans.
Das kroatische Steuerrecht unterlag in den letzten Jahren größeren Reformen. Die wichtigsten Steuerarten habe ich in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.
Nach dem Experiment einer zinsbereinigten Unternehmenssteuer in den späten 1990iger Jahren wurde eine Körperschaftsteuer nach westeuropäischem Vorbild eingeführt. Ihr unterliegen im Gegensatz zu Deutschland alle unternehmerischen Aktivitäten. Steuerpflichtig sind im Einzelnen:
- Kroatische Betriebsstätten ausländischer Unternehmer
- Juristische Personen
- Natürliche Personen, die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, aus freien Berufen, aus Land- oder Forstwirtschaft und anderen Tätigkeiten, die als Gewerbe i.S.d. kroatischen Einkommensteuerrechts aufgefasst werden, beziehen.
Der Steuersatz beträgt einheitlich 20%. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich als Differenz aller Betriebseinnahmen und –ausgaben. Abschreibungen werden dabei ausschließlich linear vorgenommen. Wichtig ist, dass in das Grund- bzw. Stammkapital eingestellte Gewinne für Zwecke der Reinvestition von der Körperschafsteuer ausgenommen werden. Zudem können Betriebsausgaben für Forschung und Entwicklung sowie für Bildung und Ausbildung in besonderer Weise steuermindernd geltend gemacht werden. Verlustvorträge können fünf Jahre geltend gemacht werden, Verlustrückträge sind nicht möglich.
In Abhängigkeit der Investitionssumme, des Ortes der Investition (z.B. Gebirgsgegenden oder sog. Freizonen) und der geschaffenen Arbeitsplätze kann der Körperschafsteuersatz zudem stark, ggf. bis auf Null, reduziert werden. So verringert er sich bei Investitionssummen von mindestens 4 Mio. HRK* und mindestens zehn neuen Arbeitsplätzen für zehn Jahre auf 10%; für Investitionen von mindestens 10 Mio. HRK* und mindestens 30 neuen Arbeitsplätzen auf 7% für zehn Jahre. Bei 75 neuen Arbeitsplätzen und Investitionssummen von mindestens 60 Mio. HRK* kommt es sogar zu einer zehnjährigen Steuerbefreiung.
Steuerart | Steuerpflicht | Wichtige Merkmale |
---|---|---|
Körperschafsteuer | • Betriebstätten | • Steuersatz: 20% (verschiedene Investitionsanreize bis zur völligen Steuerfreiheit) |
• Juristische Personen | ||
• Natürliche Personen mit gewerblicher Tätigkeit | ||
Umsatzsteuer | Alle Unternehmen und Gewerbetreibende | • Regelsatz: 25% • Erfassung von Gebäuden (Herstellung nach 1997) |
• Kleinunternehmer bis 230.000[acp footnote]Ca. 7,5 Kuna (HRK) entsprechen einem Euro.[/acp] HRK steuerbefreit | ||
• Erfassung von Gebäuden (Herstellung nach 1997) | ||
Einkommensteuer | Natürliche Personen | • Progressiver Tarif mit einem Spitzensteuersatz von 40% |
• Steuersatz von 12% auf Dividenden und Gewinnausschüttungen | ||
Erbschaft- und Schenkungssteuer | Erbe bzw. Beschenkter | • Steuersatz: bis zu 5% |
Grunderwerbsteuer | Erwerber von Grundstücken und Gebäuden | • Steuersatz: 5% |
• Unterscheidung zwischen alten (Herstellung vor 1998) und jungen Gebäuden |
Von der Umsatzsteuer mit einem Regelsatz von 25% (reduzierter Satz von 10%) werden alle Unternehmen und Gewerbetreibende erfasst, sofern nicht die Umsatzgrenze von 230.000 HRK* für Kleinunternehmer unterschritten wird.
Von der Einkommensteuer werden schließlich alle natürlichen Personen mit Einkünften in Kroatien erfasst, sofern sie mit diesen Einkünften nicht bereits der Körperschaftsteuer unterliegen. Dabei gilt ein progressiver Steuertarif mit einem Spitzensteuersatz von 40% ab 105.600 HRK*. Für Dividenden und Gewinnausschüttungen über dem Freibetrag von 12.000 HRK* gilt ein einheitlicher Steuersatz von 12%.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit bis zu 5% ist als eher gering anzusehen. Ehepartner und Blutsverwandte in direkter Linie sind zudem von dieser Steuer befreit.
Die Grunderwerbsteuer beläuft sich auf 5%. Nach 1997 hergestellte Gebäude werden allerdings nicht von der Grunderwerbsteuer, sondern von der Umsatzsteuer erfasst.
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